Für die Teilnahme an bestimmten IQ-Bildungsangeboten ist es möglich, Bildungszeit / Bildungsurlaub zu nutzen. Hierzu zählen derzeit die Lehrgänge Berufsausbilder AEVO IHK, Projektmanager IHK, Fachkraft für Industrie 4.0 IHK, Qualitätsmanager IHK, QM-Auditor IHK sowie die im Rahmen von Aufstiegsfortbildungen geplanten Prüfungsvorbereitungswochen.

Wenn Sie eine Freistellung zu Bildungszwecken in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie uns bitte nach erfolgter Anmeldung zum Wunschlehrgang mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber sitzt (Bremen bzw. Niedersachsen). Wir erstellen Ihnen dann ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass es sich bei Ihrem Lehrgang um eine Bildungsveranstaltung im Sinne des Bremischen Bildungszeitgesetz bzw. Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz handelt. Dieses Dokument legen Sie dann Ihrem Arbeitgeber (z. B. Vorgesetztem oder Personalabteilung) vor. Es können maximal zehn Tage Bildungszeit / Bildungsurlaub genommen werden; zusätzlich sind die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen (beispielsweise muss das Beschäftigungsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen).

Eine Anerkennung der IQ-Kurse in weiteren Bundesländern ist (noch) nicht erfolgt. Bitte sprechen Sie hier im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber, inwiefern eine Bescheinigung für Bremen oder Niedersachsen angenommen werden kann. Beschäftigte aus Hessen können sich hierbei auf eine im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz enthaltene Sonderregelung berufen: Wenn ein Lehrgang in einem anderen Bundesland anerkannt ist (wie im Falle der genannten IQ-Weiterbildungen), so bedarf es keiner separaten Anerkennung durch das Land Hessen.

Für angehende staatlich geprüfte Techniker ist es leider nicht möglich, Bildungszeit / Bildungsurlaub zu nutzen – die sogenannten “Selbstlernwochen” erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bildungsveranstaltung im Sinne des Bildungszeit-/ Bildungsurlaubsgesetzes.