Staatlich geprüfter Techniker – Mechatronik
Der Mechatroniker ist ein Allrounder, der in allen Produktions-, Dienstleistungs- und technischen Handelsunternehmen auf Grund seiner praktischen Erfahrungen und seinem theoretischen Know-how in unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten aktiv ist.
Schwerpunkte der Tätigkeit als staatlich geprüfter Techniker Mechatronik sind die Instandhaltung und Inbetriebnahme von komplexen technischen Systemen. Insbesondere automatisierte Produktionsprozesse sind dem Mechatroniker dabei vertraut. Auch bei der Beratung von Kunden bzw. bei dem technischen Kundendienst kommen die fachübergreifenden Kompetenzen des Technikers der Fachrichtung Mechatronik voll zum Tragen.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Lernfeld 1
Funktionsanalyse und Dokumentation von Bauteilen und Baugruppen
Lernfeld 2
Projektierung von automatisierten Systemen
Lernfeld 3
Planen, Durchführen und Steuern von Projekten
Lernfeld 4
Einrichtung, Überwachung und Optimierung eines prozessorientierten Qualitätsmanagements
Lernfeld 5
Auslegung und Dimensionierung von mechatronischen Systemen
Lernfeld 6
Auswählen, Planen und Vorbereiten von Fertigungsverfahren und Fertigungsabläufen
Lernfeld 7
Planung, Dokumentation und Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Reparatureinsätzen
Lernfeld 8
Analysieren, optimieren und realisieren von Steuer- und Regelsystemen zur Betriebsüberwachung
Projektarbeit
Die betreute Projektarbeit stellt den Abschluss des berufsbegleitenden IQ-Studiums dar. Diese besteht aus einer schriftlichen Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse und dem damit verbundenen Fachgespräch.
Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzungen für die Zulassung zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/-in“ vor dem regionalen Landesamt für Schule und Bildung – Dez 4 in Lüneburg sind:
1. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule,
3. der erfolgreiche Abschluss einer für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis IHK, HWK, Innung) und
4. der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
Zugelassen wird auch, wer
- anstelle der Nachweise zu Punkt 2 und 3 den erfolgreichen Abschluss einer Berufsfachschule mit Berufsqualifizierendem Abschluss in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf nachweist
- anstelle der Nachweise zu Punkt 2 bis 4 den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung an einer der Fachrichtungen entsprechenden Berufsfachschule für Technische Assistenten in Verbindung mit einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren nachweist
- anstelle der Nachweise zu Punkt 3 und 4 eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist
anstelle des Nachweises zu Punkt 2 eine Bescheinigung des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr nachweist, aus der hervorgeht, dass während der militärischen oder ergänzenden Ausbildung wesentliche Lerninhalte der Berufsschule vermittelt wurden.
Das regionale Landesamt für Schule und Bildung – Dez 4 in Lüneburg bestimmt, welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfüllt sein.
Bei der Anmeldung zur staatlichen Prüfung unterstützen wir Sie gerne und kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die entsprechenden Formalitäten und die Einhaltung der Fristen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Lehrgangstermine
samstags
01.04.2025 - 30.09.2027
an Samstagen - 08:00 - 15:00 Uhr
01.10.2025 - 31.03.2028
an Samstagen - 08:00 - 15:00 Uhr
Standorte
Bremen | Hamburg | Düsseldorf | Berlin
Weitere Informationen
Videos (1)
Gebühren
Gebühr: 12.600€ Zahlbar in 30 Monatsraten à 420 €
Die Prüfungsgebühr für die staatliche Abschlussprüfung beträgt aktuell 125 €.
Fördermöglichkeiten
Weiterbildung fördert Ihren beruflichen Aufstieg, hilft bei der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes und eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten. Deswegen gibt es zahlreiche Förderungen für Ihre Qualifizierung, teilweise bis zu 100% der Lehrgangskosten. Aufstiegs-BAföG (früher auch als Meister-BAföG bezeichnet), Bildungsgutschein oder IHK-Weiterbildungsstipendium, mit oder ohne Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub: Bestimmt ist auch für Sie etwas dabei!