FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Qualifizierungen von IQ. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per Mail, kontaktieren, wenn Sie hier nicht fündig werden.

Fragen zur Anmeldung

Falls Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, der auf einen IHK-Abschluss vorbereitet, so benötigen Sie für die Anmeldung als solches keine weiteren Dokumente. Zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. für die Anmeldung zur Abschlussprüfung oder beim Beantragen des Aufstiegs-BAföGs werden jedoch Kopien gewisser Dokumente benötigt.

Sollten Sie ein Techniker-Studium anstreben, so stellen Sie für die Anmeldung bitte die in folgender Checkliste enthaltenen Dokumente bereit.

Da die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden, empfehlen wir, sich frühzeitig anzumelden. Für den Fall, dass zunächst Rücksprachen mit dem Arbeitgeber oder fördernden Institutionen getroffen werden müssen, ist es ebenfalls möglich, einen (Lehrgangs-/ Studien-)Platz im Wunschkurs für einen befristeten Zeitraum zu reservieren. Eine Anmeldefrist als solches gibt es nicht, sollten noch (Rest-)Plätze zur Verfügung stehen, lässt sich auch ein kurzfristiger Einstieg realisieren.

Sollten noch Rückfragen bestehen (z. B. zu den Zulassungsvoraussetzungen), so melden Sie sich bitte zunächst bei IQ. Falls alle offenen Fragen bereits geklärt worden sind, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Diese können Sie unkompliziert über Online-Anmeldung oder per Mail, Post, Fax oder persönlich über das IQ-Anmeldeformular einreichen. Zum Online-Anmeldeformular gelangen Sie auf den Seiten jeder Lehrgangs-/ Studiengangsbeschreibung (über einen Klick auf den roten Button “Jetzt anmelden”). Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich.

Sobald Sie die Anmeldung über das entsprechende Formular bei uns eingereicht haben, so ist diese als verbindlich anzusehen. Im Sinne der AGBs ist es jedoch möglich, bis spätestens einen Tag vor geplantem Lehrgangs-/ Studienstart von der Teilnahme zum geplanten Termin zurückzutreten. Bei rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung ist das Verschieben oder Stornieren kostenfrei. Aus Gründen der Fairness bitten wir jedoch darum, eine Stornierung oder Verschiebung so früh wie möglich zu kommunizieren. Im Zweifel können dann Personen auf der Warteliste kurzfristig in ihren Wunschkurs aufgenommen werden.

Es ist selbstverständlich möglich, einen Platz in Ihrem gewünschten Lehrgang / Studiengang zu reservieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir mit Ihnen einen Termin ausmachen werden, bis wann die Reservierung maximal gilt. Sollte bis dahin Ihrerseits keine Rückmeldung erfolgt sein, behalten wir es uns vor, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.

Für die Teilnahme an bestimmten IQ-Bildungsangeboten ist es möglich, Bildungszeit / Bildungsurlaub zu nutzen. Hierzu zählen derzeit die Lehrgänge Berufsausbilder AEVO IHK, Projektmanager IHK, Fachkraft für Industrie 4.0 IHK, Qualitätsmanager IHK, QM-Auditor IHK sowie die im Rahmen von Aufstiegsfortbildungen geplanten Prüfungsvorbereitungswochen.

Wenn Sie eine Freistellung zu Bildungszwecken in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie uns bitte nach erfolgter Anmeldung zum Wunschlehrgang mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber sitzt (Bremen bzw. Niedersachsen). Wir erstellen Ihnen dann ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass es sich bei Ihrem Lehrgang um eine Bildungsveranstaltung im Sinne des Bremischen Bildungszeitgesetz bzw. Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz handelt. Dieses Dokument legen Sie dann Ihrem Arbeitgeber (z. B. Vorgesetztem oder Personalabteilung) vor. Es können maximal zehn Tage Bildungszeit / Bildungsurlaub genommen werden; zusätzlich sind die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen (beispielsweise muss das Beschäftigungsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen).

Eine Anerkennung der IQ-Kurse in weiteren Bundesländern ist (noch) nicht erfolgt. Bitte sprechen Sie hier im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber, inwiefern eine Bescheinigung für Bremen oder Niedersachsen angenommen werden kann. Beschäftigte aus Hessen können sich hierbei auf eine im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz enthaltene Sonderregelung berufen: Wenn ein Lehrgang in einem anderen Bundesland anerkannt ist (wie im Falle der genannten IQ-Weiterbildungen), so bedarf es keiner separaten Anerkennung durch das Land Hessen.

Für angehende staatlich geprüfte Techniker ist es leider nicht möglich, Bildungszeit / Bildungsurlaub zu nutzen – die sogenannten “Selbstlernwochen” erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bildungsveranstaltung im Sinne des Bildungszeit-/ Bildungsurlaubsgesetzes.

Die Vorteile, sich zusammen mit einer bekannten Person anzumelden (z. B. aus Kollegen- oder Freundeskreis), liegen auf der Hand: Dies fängt an bei dem Bilden einer Fahrgemeinschaft und reicht bis zum gemeinsamen Lernen und Üben. Bei einigen Kursen – insbesondere Berufsausbilder-Industriemeister- und Wirtschaftsfachwirtslehrgängen – werden aufgrund der hohen Nachfrage regelmäßig Parallelgruppen gebildet. Um hier sicherzugehen, dass Sie mit Ihrem Kollegen / Freund dem gleichen Kurs zugeteilt sind, möchten wir Sie bitten, sich vorab mit Ihrem Wunsch beim IQ-Team zu melden.

Derzeit werden leider keine Rabatte gewährt. 

Fragen zu konkreten Lehrgängen / Berufsperspektiven

Im Rahmen des Lehrgangs “QM-Auditor IHK” erarbeiten Sie sich die notwendigen Kompetenzen für einen Einsatz im Bereich internes Auditieren beziehungsweise Lieferanten-Audits. Selbstverständlich schadet es nicht, sich auch beim Berufswunsch “externer Auditor” mit diesen Themen vertieft zu befassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass interne Auditoren im Unternehmen angestellt sind, während externe Auditoren in der Regel auf Honorarbasis arbeiten. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als externer Auditor müssen Sie eine Art “Traineeprogramm” bei einer Zertifizierungsgesellschaft durchlaufen, d. h. beispielsweise, dass Sie einen erfahrenen Auditor (“Lead-Auditor”) bei der Arbeit begleiten und zunächst unter dessen Aufsicht auditieren. Um sich näher über die Tätigkeit als externer Auditor zu informieren, sollten Sie Kontakt mit einer entsprechenden Zertifizierungsgesellschaft aufnehmen.

In den Prüfungsverordnungen zu Ihrer gewählten Fortbildung werden Regelungen beschrieben, wie damit umgegangen wird, wenn es dazu kommt, dass jemand den Anforderungen an eine Prüfung nicht gerecht wird (= “durchfällt”). In der Regel ist es möglich, an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Für detaillierte Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr IQ-Team oder an die Ansprechpartner der prüfenden Stelle (z. B. IHK).

Bitte behalten Sie im Kopf: “Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen” – wenn Sie tatsächlich durch eine Prüfung durchgefallen sind, dann steht Ihr Fortbildungsvorhaben nicht sofort und pauschal zur Debatte.

Fragen zu Kontakt und Beratung

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse an einer telefonischen Beratung beziehungsweise einem Termin für eine persönliche Beratung außerhalb der regulären Infoabend-Termine haben. Gerne verabreden wir mit Ihnen einen individuellen Termin.

Zunächst einmal wählen Sie einen Termin für den Besuch des Infoabends aus, der gut mit Ihrem persönlichen Terminkalender passt. Über die konkreten Infoabend-Termine informieren wir auf unserer Website. Falls die Termine Ihnen nicht passen, sprechen Sie uns gerne an – dann vereinbaren wir einen individuellen Beratungstermin. Für die Teilnahme an einem Infoabend möchten wir Sie bitten, sich anzumelden – sollten Sie eine Begleitung mitbringen wollen, so melden Sie auch diese an. Um die Anmeldung bitten wir deshalb, um in Corona-Zeiten ausreichend große Räume auszuwählen.

Den Infoabend als solches dürfen Sie sich als ungezwungene Veranstaltung im Hause IQ vorstellen. Zur Begrüßung werden wir Sie im Eingangsbereich empfangen und Sie zum Veranstaltungsraum begleiten. Dort liegen auch Flyer bereit, falls Sie sich einlesen möchten. Es gibt keinen vorgefertigten Ablauf des Infoabends; wir orientieren uns an Ihrem Erkenntnisinteresse und gehen auf Ihre Fragen ein.

Fragen zu den Gebühren

In den Lehrgangs-/ Studiengebühren ist jeweils ein “Starter-Set” enthalten. Dies beinhaltet eine Basis-Ausstattung an Teilnehmerunterlagen (z. B. Skript und vom Dozenten ausgehändigten Kopien / Aufgabenzettel). Bei den Zertifikatslehrgängen ist ebenfalls die Gebühr für die Abnahme der Prüfung und das Ausstellen des Zertifikates enthalten; bei vielen Lehrgängen wird die Prüfungsdienstleistung jedoch durch die prüfende Stelle (IHK oder Bremer Senat) in Rechnung gestellt. Kosten für Verpflegung, Unterbringung sowie An-/ Abfahrt sind nicht in den ausgewiesenen Lehrgangs-/ Studiengebühren enthalten.

Auf die angegebenen Lehrgangs- und Studiengebühren wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich somit als endgültige Preise. Lediglich auf die IT-Seminare entfällt eine Mehrwertsteuer, auf die jedoch auch hingewiesen wird – Transparenz für unsere Kunden ist uns wichtig.

Die Zertifikatslehrgänge entsprechen nicht den Kriterien einer sogenannten Aufstiegsfortbildung. Insofern kann die Teilnahme am z. B. Projektmanager IHK leider nicht über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie den Zuschuss beziehungsweise das mit dem Aufstiegs-BAföG verbundene Darlehen noch nicht rechtzeitig zu Lehrgangsbeginn (= Zahlungsziel) erhalten haben, ist nach Rücksprache eine individuelle, zinslose Ratenzahlung möglich. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.

Ihren Bildungsgutschein können Sie regulär für die Teilnahme an den IQ-Lehrgängen “Projektmanager IHK” sowie “Qualitätsmanager IHK & QM-Auditor IHK” einlösen. Für die Teilnahme an anderen Lehrgängen müssten Sie vorab Rücksprache mit Ihrem Berater der Agentur / des Jobcenters sprechen und nach einer Einzelfallförderung fragen.

Fragen zur Organisation

Leider gibt es keine Caféteria oder Mensa direkt im IQ. In den Räumlichkeiten selbst können Sie sich an den Heiß- und Kaltgetränke- beziehungsweise Snack-Automaten versorgen. Zudem bietet der Horner Frühstücksdienst werktags belegte Brötchen im IQ-Foyer an – die Pausenzeiten sind hierauf entsprechend abgestimmt. Fußläufig in ca. fünf Minuten erreichbar sind ein Bäcker sowie ein Mittagstischangebot. Beide bieten aktuell in Corona-Zeiten ein Außer-Haus-Verkauf an.

Leider ist es für Teilnehmende nicht möglich, die von der Mary-Somerville-Straße abgehenden Tiefgaragen zu nutzen. Die Stellplätze in den Tiefgaragen sind an feste Vermieter vergeben und können nicht wie ein öffentliches Parkhaus (“first come, first serve”) genutzt werden. Falls Sie mit dem PKW kommen, planen Sie bitte eine Parkplatzsuche in den umliegenden Straßen ein. Im Wendekreis in der Mary-Somerville-Straße ist ein Halteverbot ausgewiesen.

Ein Laptop beziehungsweise PC ist nicht per se erforderlich, empfiehlt sich aber aus zwei Gründen: Zum einen werden Sie im Rahmen Ihrer Lehrgangsteilnahme oder im Rahmen einer Gruppenarbeit Internetrecherchen betreiben, Texte / Stichworte verfassen, Tabellen entwickeln oder sogar eine Präsentation gestalten. Hier ist ein eigenes Gerät ideal. Zum anderen werden in Corona-Zeiten z. B. für den Fall einer Quarantäne sogenannte Hybrid-Unterrichte angeboten. Das bedeutet, dass ein Teil der Teilnehmenden den Unterricht vor Ort wahrnehmen und ein Teil online über das Videokonferenz-Tool“ Zoom” zugeschaltet wird. Dazu ist ein internetfähiges Endgerät benötigt; aufgrund der kleineren Bildschirmgröße ist ein Smartphone nur bedingt hilfreich.

Fragen zum BAföG-Antrag

Wir haben für Sie ein Merkblatt zusammengestellt, dem Sie die notwendigen Informationen zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs entnehmen können – sprechen Sie uns gerne an; wir senden Ihnen diese “Checkliste” dann gerne zu. 

Im Wesentlichen besteht der BAföG-Antrag aus drei Formblättern: Dem Formblatt A (das Sie als Antragsteller ausfüllen), dem Formblatt B (wobei “B” für IQ als Ihren Bildungsanbieter steht) und das Formblatt Z. Das “Z” steht hierbei dafür, dass Ihnen die prüfende Stelle – also IHK oder Senat – bestätigen muss, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Ihrer gewünschten Fortbildung erfüllen. Bei der Aufnahme eines Vollzeit-Kurses sowie für den Fall, dass Sie die von der prüfenden Stelle in Rechnung gestellten Prüfungsgebühren geltend machen wollen, können weitere Formblätter relevant sein.

Wo Sie Ihren Förderantrag einreichen, hängt davon ab, wo Sie wohnen (ständiger Wohnsitz). Sofern Sie Ihren ersten Wohnsitz in Bremen oder Niedersachsen haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen). Außerhalb von Bremen / Niedersachsen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Kreis beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Unserem Merkblatt für die Beantragung des Aufstiegs-BAföGs können Sie weitere Informationen entnehmen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen diese “Checkliste” zukommen lassen können.

Wir erwarten, dass Sie – als Antragsteller der BAföG-Förderung – sich selbst mit der Beantragung des Aufstiegs-BAföGs beschäftigen. Um Sie hierbei zu unterstützen, händigen wir Ihnen gerne eine “Checkliste” aus, die Ihnen die Beantragungsschritte näherbringt. Sprechen Sie uns bei Bedarf an, damit wir Ihnen das Merkblatt zukommen lassen können. Für konkrete Rückfragen zu einzelnen Punkten können Sie sich aber selbstverständlich gerne an uns wenden.

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in der Höhe von 50 % der Lehrgangs-/ Studiengebühren. Zudem werden Ihnen die verbleibenden 50 % als zinsfreies Bankdarlehen angeboten – sofern Sie dann die Abschlussprüfung Ihrer gewählten Fortbildung bestehen, wird Ihnen ein Erlass von 50 % auf das Darlehen gewährt. Im Idealfall werden also drei Viertel der Gebühren für Ihre Weiterbildung vom Staat übernommen.

Für diejenigen, die an einer Vollzeit-Fortbildung teilnehmen, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch das Unterhalts-BAföG interessant sein: In Abhängigkeit vom eigenen Familienstand und eventuellen Kindern erhalten Sie einen Beitrag zu Ihrem Lebensunterhalt (in Form eines Vollzuschusses).

Sonstige Förderungen

Auch wenn das Aufstiegs-BAföG die bekannteste Fördermöglichkeit darstellt (und auch gerne in Anspruch genommen wird), so lassen sich auch weitere Förderinstrumente benennen. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt: So werden Bildungsgutscheine von Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter beispielsweise nur im Falle einer bereits eingetretenen oder drohenden Arbeitslosigkeit und nach vorheriger Beratung vergeben. Das Weiterbildungsstipendium der Industrie- und Handelskammer wiederum geht mit einer besonderen Leistung in der Berufsausbildung einher. Sprechen Sie uns gerne an.

In der Regel schließt die Inanspruchnahme einer Förderung die Nutzung eines anderen Förderinstruments aus. Ein Beispiel: Sollte Ihr Arbeitgeber entscheiden, dass er Sie nicht nur mental, sondern auch finanziell für die Teilnahme an einem IQ-Lehrgang unterstützt, so ist es nicht möglich, gleichzeitig auch das Aufstiegs-BAföG zu beziehen. Im Zweifel können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.