Staatlich geprüfter Techniker – Mechatronik

Der Mechatroniker ist ein Allrounder, der in allen Produktions-, Dienstleistungs- und technischen Handelsunternehmen auf Grund seiner praktischen Erfahrungen und seinem theoretischen Know-how in unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten aktiv ist.

Schwerpunkte der Tätigkeit als staatlich geprüfter Techniker Mechatronik sind die Instandhaltung und Inbetriebnahme von komplexen technischen Systemen. Insbesondere automatisierte Produktionsprozesse sind dem Mechatroniker dabei vertraut. Auch bei der Beratung von Kunden bzw. bei dem technischen Kundendienst kommen die fachübergreifenden Kompetenzen des Technikers der Fachrichtung Mechatronik voll zum Tragen.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Lernfeld 1

Funktionsanalyse und Dokumentation von Bauteilen und Baugruppen

Lernfeld 2

Projektierung von automatisierten Systemen

Lernfeld 3

Planen, Durchführen und Steuern von Projekten

Lernfeld 4

Einrichtung, Überwachung und Optimierung eines prozessorientierten Qualitätsmanagements

Lernfeld 5

Auslegung und Dimensionierung von mechatronischen Systemen

Lernfeld 6

Auswählen, Planen und Vorbereiten von Fertigungsverfahren und Fertigungsabläufen

Lernfeld 7

Planung, Dokumentation und Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Reparatureinsätzen

Lernfeld 8

Analysieren, optimieren und realisieren von Steuer- und Regelsystemen zur Betriebsüberwachung

Projektarbeit

Die betreute Projektarbeit stellt den Abschluss des berufsbegleitenden IQ-Studiums dar. Diese besteht aus einer schriftlichen Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse und dem damit verbundenen Fachgespräch.

Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzungen für die Zulassung zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/-in“ vor dem regionalen Landesamt für Schule und Bildung – Dez 4 in Lüneburg sind:

1. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule,

3. der erfolgreiche Abschluss einer für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis IHK, HWK, Innung) und

4. der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.

Zugelassen wird auch, wer


  • anstelle der Nachweise zu Punkt 2 und 3 den erfolgreichen Abschluss einer Berufsfachschule mit Berufsqualifizierendem Abschluss in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf nachweist

  • anstelle der Nachweise zu Punkt 2 bis 4 den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung an einer der Fachrichtungen entsprechenden Berufsfachschule für Technische Assistenten in Verbindung mit einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren nachweist

  • anstelle der Nachweise zu Punkt 3 und 4 eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist
    anstelle des Nachweises zu Punkt 2 eine Bescheinigung des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr nachweist, aus der hervorgeht, dass während der militärischen oder ergänzenden Ausbildung wesentliche Lerninhalte der Berufsschule vermittelt wurden.


Das regionale Landesamt für Schule und Bildung – Dez 4 in Lüneburg bestimmt, welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfüllt sein.

Bei der Anmeldung zur staatlichen Prüfung unterstützen wir Sie gerne und kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die entsprechenden Formalitäten und die Einhaltung der Fristen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Lehrgangstermine

samstags

01.04.2025 - 30.09.2027

an Samstagen - 08:00 - 15:00 Uhr

01.10.2025 - 31.03.2028

an Samstagen - 08:00 - 15:00 Uhr

Standorte

Bremen | Hamburg | Düsseldorf | Berlin

Zum Studium anmelden

Weitere Informationen

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Gebühren

Gebühr: 12.600€ Zahlbar in 30 Monatsraten à 420 €

Die Prüfungsgebühr für die staatliche Abschlussprüfung beträgt aktuell 125 €.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildung fördert Ihren beruflichen Aufstieg, hilft bei der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes und eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten. Deswegen gibt es zahlreiche Förderungen für Ihre Qualifizierung, teilweise bis zu 100% der Lehrgangskosten. Aufstiegs-BAföG (früher auch als Meister-BAföG bezeichnet), Bildungsgutschein oder IHK-Weiterbildungsstipendium, mit oder ohne Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub: Bestimmt ist auch für Sie etwas dabei!

 

Hier geht es zu Ihrer Förderung!

Ansprechpartner

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Peter Addix

Studienleitung

Tel. 0421 17481-43

p.addix@iq-technikum.de

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Stephan Meckelburg

Studienleitung

Tel. 0421 17481-38

s.meckelburg@iq-technikum.de

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Jan Becker

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Tel. 02102 482 74 71

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Kim Heuck

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Tel. 040 79012655

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Thomas Wolff

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Tel. 0170 2303142

t.wolff@iq-technikum.de