Technischer Fachwirt (IHK)
Heutzutage besonders wichtig für Unternehmen: die Schnittstelle zwischen Betriebswirtschaft und Technik! Zum Aufgabenbereich eines Technischen Fachwirts zählt das Übernehmen dieser Schnittstellenfunktion zwischen betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen. Wer den Titel "Technischer Fachwirt IHK" erwerben möchte, bringt gewerblich-technische oder kaufmännische Qualifikationen mit.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Die Prüfung zum Technischen Fachwirt umfasst insgesamt drei Prüfungsteile - die Wirtschaftsbgezogenen Qualifikationen (WQ), die Technischen Qualifikationen (TQ) sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ).
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
- Rechnungswesen
II. Technische Qualifikationen
- Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen
- Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Aufbauend auf den Technischen Fachwirt können Sie sich perspektivisch entweder zum Betriebswirt IHK oder zum Technischen Betriebswirt IHK weiterbilden.
Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen 1 und 2 ist zugelassen, wer
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich oder
- eine mindestens 4-jährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 3 ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftliche Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ sowie
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Technischen Fachwirtes haben.
Industriemeister und Techniker können auf Antrag vom Prüfungsteil 2, Fachwirte und Fachkaufleute vom Prüfungsteil 1 befreit werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung kann durch eine zusätzliche Prüfung die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach AEVO erworben werden.
Bitte beachten Sie, dass die bundeseinheitlichen Prüfungen bei der Handelskammer Bremen erst nach Lehrgangsende stattfinden. Für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an.
Lehrgangstermine
Teilzeit abends
11.03.2025 - 21.11.2026
Di+Do (18:00-21:00 Uhr) und 14-tägig Sa (08:00-15:00 Uhr)
11.08.2025 - 17.04.2027
Mo+Mi (18:00-21:00 Uhr) und 14-tägig Sa (08:00-15:00 Uhr)
Standorte
Bremen | Hamburg
Gebühren
Gebühr: 6.100€ zzgl. Prüfungsgebühr IHK
Eine Ratenzahlung bei Vollzeitlehrgängen ist nur über sechs Monate möglich. Bei einer Ratenzahlung fallen Bearbeitungsgebühren an. Die Prüfungsgebühr bei der Handelskammer Bremen beträgt aktuell 660€.
Fördermöglichkeiten
Weiterbildung fördert Ihren beruflichen Aufstieg, hilft bei der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes und eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten. Deswegen gibt es zahlreiche Förderungen für Ihre Qualifizierung, teilweise bis zu 100% der Lehrgangskosten. Aufstiegs-BAföG (früher auch als Meister-BAföG bezeichnet), Bildungsgutschein oder IHK-Weiterbildungsstipendium, mit oder ohne Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub: Bestimmt ist auch für Sie etwas dabei!