Auch wenn das Aufstiegs-BAföG die bekannteste Fördermöglichkeit darstellt (und auch gerne in Anspruch genommen wird), so lassen sich auch weitere Förderinstrumente benennen. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt: So werden Bildungsgutscheine von Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter beispielsweise nur im Falle einer bereits eingetretenen oder drohenden Arbeitslosigkeit und nach vorheriger Beratung vergeben. Das Weiterbildungsstipendium der Industrie- und Handelskammer wiederum geht mit einer besonderen Leistung in der Berufsausbildung einher. Sprechen Sie uns gerne an.