In den Prüfungsverordnungen zu Ihrer gewählten Fortbildung werden Regelungen beschrieben, wie damit umgegangen wird, wenn es dazu kommt, dass jemand den Anforderungen an eine Prüfung nicht gerecht wird (= “durchfällt”). In der Regel ist es möglich, an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Für detaillierte Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr IQ-Team oder an die Ansprechpartner der prüfenden Stelle (z. B. IHK).

Bitte behalten Sie im Kopf: “Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen” – wenn Sie tatsächlich durch eine Prüfung durchgefallen sind, dann steht Ihr Fortbildungsvorhaben nicht sofort und pauschal zur Debatte.