Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in der Höhe von 50 % der Lehrgangs-/ Studiengebühren. Zudem werden Ihnen die verbleibenden 50 % als zinsfreies Bankdarlehen angeboten – sofern Sie dann die Abschlussprüfung Ihrer gewählten Fortbildung bestehen, wird Ihnen ein Erlass von 50 % auf das Darlehen gewährt. Im Idealfall werden also drei Viertel der Gebühren für Ihre Weiterbildung vom Staat übernommen.

Für diejenigen, die an einer Vollzeit-Fortbildung teilnehmen, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch das Unterhalts-BAföG interessant sein: In Abhängigkeit vom eigenen Familienstand und eventuellen Kindern erhalten Sie einen Beitrag zu Ihrem Lebensunterhalt (in Form eines Vollzuschusses).