In der Regel schließt die Inanspruchnahme einer Förderung die Nutzung eines anderen Förderinstruments aus. Ein Beispiel: Sollte Ihr Arbeitgeber entscheiden, dass er Sie nicht nur mental, sondern auch finanziell für die Teilnahme an einem IQ-Lehrgang unterstützt, so ist es nicht möglich, gleichzeitig auch das Aufstiegs-BAföG zu beziehen. Im Zweifel können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.